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Kein Zugriff über Portfreigabe auf FRITZ!Box-Heimnetz
Der Zugriff über das Internet auf Geräte im FRITZ!Box-Heimnetz, z.B. ein NAS-System oder einen Web- bzw. Fernwartungs-Server, ist trotz eingerichteter Portfreigaben nicht möglich.
Führen Sie die hier beschriebenen Massnahmen nacheinander durch. Prüfen Sie nach jeder Massnahme, ob das Problem behoben ist.
Hinweis:Alle Funktions- und Einstellungshinweise in dieser Anleitung beziehen sich auf das aktuelle FRITZ!OS der FRITZ!Box.
1 Zugriff nur mit öffentlicher IP-Adresse möglich
Der Zugriff über das Internet auf Geräte im FRITZ!Box-Heimnetz ist nur möglich, wenn die FRITZ!Box beim Herstellen der Internetverbindung vom Internetanbieter eine öffentliche IPv4-Adresse erhält.
Wenn die FRITZ!Box eine private IPv4-Adresse erhält, ist der Zugriff über das Internet nicht möglich.
Ob die FRITZ!Box über eine öffentliche oder eine private IPv4-Adresse verfügt, können Sie wie in der Anleitung Adressbereich der IPv4-Adresse der Internetverbindung bestimmen beschrieben ermitteln.
2 Portfreigaben in FRITZ!Box einrichten
Statische Freigaben einrichten
Führen Sie diese Massnahme nur durch, wenn das Gerät bzw. der Serverdienst die von ihm benötigten Ports in der FRITZ!Box selbstständig per UPnP (Universal Plug and Play) einrichtet:
Hinweis:Wenn in der FRITZ!Box für ein Gerät bzw. eine Anwendung keine statischen Portfreigaben eingerichtet sind, können andere Geräte oder Anwendungen die benötigten Portfreigaben unter Umständen per UPnP für sich selbst einrichten.
- Richten Sie für die Geräte bzw. Serverdienste statische Portfreigaben in der FRITZ!Box ein.
Mehrfache Freigaben für gleichen Zielport entfernen
Der Zugriff über das Internet auf unterschiedliche Geräte im Heimnetz ist nicht möglich, wenn Pakete an den gleichen Port (Zielport) von der FRITZ!Box an verschiedene IP-Adressen im Heimnetz weitergeleitet werden sollen.
Falls in der FRITZ!Box mehrere Freigaben für den gleichen Zielport eingerichtet sind, werden beim ersten Zugriff über eine dieser Freigaben die jeweils anderen Freigaben deaktiviert. Erst nachdem auf einen bestimmten Zielport 15 Minuten lang nicht mehr zugegriffen wurde, wird die Sperre der weiteren Freigaben für denselben Zielport aufgehoben.
Beispiel:
In der FRITZ!Box ist für einen Webserver eine Freigabe von Port 80 an Port 80 eingerichtet und zusätzlich für ein NAS-System eine Freigabe von Port 81 an Port 80. Wird nun über das Internet auf das NAS-System zugegriffen, ist der Webserver nicht mehr erreichbar.
Um zu verhindern, dass auf einige Geräte oder Serverdienste nicht oder gelegentlich nicht zugegriffen werden kann, verwenden Sie für jede Freigabe einen unterschiedlichen Zielport:
- Klicken Sie in der Benutzeroberfläche der FRITZ!Box auf "Internet".
- Klicken Sie im Menü "Internet" auf "Freigaben".
- Klicken Sie auf die Registerkarte "Portfreigaben".
- Wenn in der "Liste der Portfreigaben" mehrere Freigaben für den gleichen Zielport ("an Port") eingerichtet sind:
- Richten Sie die Geräte bzw. Serverdienste so ein, dass diese einen Port verwenden, der nicht von anderen Geräten im FRITZ!Box-Heimnetz genutzt wird.
- Klicken Sie neben allen Freigaben für den gleichen Zielport auf die Schaltfläche (Bearbeiten) und tragen Sie unter "an Port" die neue Portnummer ein.
Beispiel:
Richten Sie für Ihren Webserver eine Portfreigabe von Port 80 an Port 80 und für die Benutzeroberfläche Ihres NAS-Systems eine Portfreigabe von Port 81 an Port 81 ein und passen Sie die Konfiguration des NAS-Systems so an, dass dessen Benutzeroberfläche über Port 81 aufgerufen werden kann.
3 Internetzugriff in Kindersicherung erlauben
Der Zugriff über das Internet auf Geräte im Heimnetz ist nicht möglich, wenn der Internetzugriff der Geräte von der FRITZ!Box-Kindersicherung eingeschränkt wird. Stellen Sie daher sicher, dass die betroffenen Geräte auf das Internet zugreifen dürfen:
- Klicken Sie in der Benutzeroberfläche der FRITZ!Box auf "Internet".
- Klicken Sie im Menü "Internet" auf "Filter".
- Klicken Sie auf die Registerkarte "Kindersicherung".
- Prüfen Sie, ob die Internetnutzung für das Gerät, auf das zugegriffen werden soll, eingeschränkt ist.
- Wenn die Internetnutzung für das Gerät eingeschränkt oder gesperrt ist, richten Sie die Kindersicherung für das Gerät so ein, dass dieses unbeschränkt auf das Internet zugreifen darf.
4 NetBIOS-Filter deaktivieren
Führen Sie diese Massnahme nur durch, wenn Sie über das Internet auf Datei- und Druckerfreigaben im Heimnetz zugreifen möchten und Ihr Internetanbieter die dabei verwendeten TCP- und UDP-Ports 139 und 445 nicht sperrt:
Wichtig:Aus Sicherheitsgründen blockieren die FRITZ!Box und einige Internetanbieter (z.B. Vodafone im Kabel- und Mobilfunknetz) Zugriffe über das Internet auf die für Datei- und Druckerfreigaben verwendeten Ports ("NetBIOS-Filter"). Deaktivieren Sie den NetBIOS-Filter der FRITZ!Box daher nur, wenn auf allen Geräten eine Firewall eingerichtet ist.
- Klicken Sie in der Benutzeroberfläche der FRITZ!Box auf "Internet".
- Klicken Sie im Menü "Internet" auf "Filter".
- Klicken Sie auf die Registerkarte "Listen".
- Deaktivieren Sie die Option "NetBIOS-Filter aktiv". Falls die Option nicht angezeigt wird, aktivieren Sie zunächst die Erweiterte Ansicht.
- Klicken Sie zum Speichern der Einstellungen auf "Übernehmen".
5 Firewall des Gerätes einrichten
Wenn der Serverdienst bzw. die Anwendung auf einem Gerät mit eigener Firewall (z.B. Windows-Firewall) installiert ist, muss auch diese eingerichtet werden:
- Richten Sie die Firewall des Gerätes nach den Vorgaben des Herstellers so ein, dass der Zugriff auf den Serverdienst bzw. die Anwendung aus dem FRITZ!Box-Heimnetz möglich ist.
Die FRITZ!Box ist jetzt vollständig für den Zugriff über das Internet auf die FRITZ!Box bzw. Geräte oder Serverdienste im Heimnetz eingerichtet. Weitere Ursachen können unter anderem ungeeignete Einstellungen oder Fehler der jeweiligen Anwendung bzw. des jeweiligen Gerätes sein.